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Thursday, 26 Dec 2024
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On 11 Mar 2011 at 01:29:00 CET
Rechtliche Regelungen
Zuerst:
Die (End-)Speicherstände der 3D-Modelle sowie alles weitere Material (bspw. Texturen) sind komplett SGR zur Verfügung zu stellen.
Ich will vermeiden, dass am Ende nur die Bilder vorliegen. Man kann nie voraussehen, was in Zukunft vielleicht noch passiert. Falls sich der Autor des Modells aus welchen Gründen auch immer von SGR zurückzieht, kann man dann notfalls zu späterem Zeitpunkt noch Änderungen am Modell vornehmen. (Andernfalls müsste man von vorne anfangen...)
Nun zur Bürokratie:
Im Prinzip besitzt der Autor eines Modells das Urheberrecht an diesem. Er kann von seiner Seite her damit machen, was er will. Er darf es veröffentlichen, in eigenen Projekten verwenden, etc.
Allerdings wird dieses Urheberrecht natürlich auch auf SGR ausgeweitet, da er die Modelle ja für SGR anfertigt. Das bedeutet, im Rahmen von SGR dürfen seine Modelle ebenso beliebig angepasst, kopiert und weiterverwendet werden.
Andere "Mitarbeiter" von SGR (das schließt mich ein) dürfen Modelle jedoch nicht ohne Erlaubnis des Autors für andere Zwecke als für SGR weiterverwenden.
Ein einmal eingereichtes Modell kann zudem nicht wieder zurückgezogen werden. Sobald man es für SGR zur Verfügung stellt, "gehört" es im Prinzip SGR (Siehe oben).
Gleiches gilt natürlich für alle weiteren "Produkte", die in Verbindung mit einem Modell stehen (bspw. das gerenderte Bild, die Texturen, etc.).
----
Nun ist mir klar, dass vermutlich mehrere Personen an einem Modell arbeiten oder zumindest für ein Bild verantwortlich sein werden.
Um daher Klarheit zu schaffen, hier einige Beispiele zur rechtlichen Lage:
A) 2 Personen haben an einem Modell gearbeitet:
Falls die Arbeit ungefähr gleich verteilt war, sind beide Personen Urheber und haben die gleichen Rechte wie ein einzelner Autor.
Falls eine der Personen jedoch nur relativ kleine Veränderungen/Anbauten/etc. am (fast fertigen) Modell gemacht hat, hat diese keine Rechte am Modell. (Jedoch die andere Person)
B) Person P hat ein Modell angefertigt und eine andere Person Q hat es zu einem Bild gerendert:
Hierbei hat Q keinerlei private Rechte am Bild, da es auf Grundlage eines andere Autors beruht. Q darf das Bild nur im Rahmen von SGR bearbeiten, kopieren, usw.
Auch P hat keinerlei Rechte an genau dem Bild, welches Q angefertigt hat. Er kann sein Modell aber natürlich selbst zu einem identisch aussehenden Bild rendern.
Somit hat allein SGR die Rechte am Bild.
C) Person P hat ein Modell angefertigt, Person T hat es texturiert und Person Q hat es gerendert:
Weder T noch Q haben Rechte am Modell. T hat die Rechte an eventuell eigenen Texturen. P hat keine Rechte am texturierten Modell. Sonst bleibts wie bei B).
----
Speziell letzter Fall C) ist ziemlich kompliziert. Im Grunde könnte man SGR auch als Firma ansehen und festlegen, dass alle eigenen Rechte verfallen und allein SGR die Urheberrechte hat. Allerdings erscheint mir das doch ziemlich drastisch. Schließlich steckt viel Arbeit in eigenen Modellen und ich sehe keinen Grund, warum man mit seinem eigenen Modell nicht machen darf, was man will.
Falls ihr aber andere Vorschläge zur Klärung der Rechte habt, immer her damit :-)
Die (End-)Speicherstände der 3D-Modelle sowie alles weitere Material (bspw. Texturen) sind komplett SGR zur Verfügung zu stellen.
Ich will vermeiden, dass am Ende nur die Bilder vorliegen. Man kann nie voraussehen, was in Zukunft vielleicht noch passiert. Falls sich der Autor des Modells aus welchen Gründen auch immer von SGR zurückzieht, kann man dann notfalls zu späterem Zeitpunkt noch Änderungen am Modell vornehmen. (Andernfalls müsste man von vorne anfangen...)
Nun zur Bürokratie:
Im Prinzip besitzt der Autor eines Modells das Urheberrecht an diesem. Er kann von seiner Seite her damit machen, was er will. Er darf es veröffentlichen, in eigenen Projekten verwenden, etc.
Allerdings wird dieses Urheberrecht natürlich auch auf SGR ausgeweitet, da er die Modelle ja für SGR anfertigt. Das bedeutet, im Rahmen von SGR dürfen seine Modelle ebenso beliebig angepasst, kopiert und weiterverwendet werden.
Andere "Mitarbeiter" von SGR (das schließt mich ein) dürfen Modelle jedoch nicht ohne Erlaubnis des Autors für andere Zwecke als für SGR weiterverwenden.
Ein einmal eingereichtes Modell kann zudem nicht wieder zurückgezogen werden. Sobald man es für SGR zur Verfügung stellt, "gehört" es im Prinzip SGR (Siehe oben).
Gleiches gilt natürlich für alle weiteren "Produkte", die in Verbindung mit einem Modell stehen (bspw. das gerenderte Bild, die Texturen, etc.).
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Nun ist mir klar, dass vermutlich mehrere Personen an einem Modell arbeiten oder zumindest für ein Bild verantwortlich sein werden.
Um daher Klarheit zu schaffen, hier einige Beispiele zur rechtlichen Lage:
A) 2 Personen haben an einem Modell gearbeitet:
Falls die Arbeit ungefähr gleich verteilt war, sind beide Personen Urheber und haben die gleichen Rechte wie ein einzelner Autor.
Falls eine der Personen jedoch nur relativ kleine Veränderungen/Anbauten/etc. am (fast fertigen) Modell gemacht hat, hat diese keine Rechte am Modell. (Jedoch die andere Person)
B) Person P hat ein Modell angefertigt und eine andere Person Q hat es zu einem Bild gerendert:
Hierbei hat Q keinerlei private Rechte am Bild, da es auf Grundlage eines andere Autors beruht. Q darf das Bild nur im Rahmen von SGR bearbeiten, kopieren, usw.
Auch P hat keinerlei Rechte an genau dem Bild, welches Q angefertigt hat. Er kann sein Modell aber natürlich selbst zu einem identisch aussehenden Bild rendern.
Somit hat allein SGR die Rechte am Bild.
C) Person P hat ein Modell angefertigt, Person T hat es texturiert und Person Q hat es gerendert:
Weder T noch Q haben Rechte am Modell. T hat die Rechte an eventuell eigenen Texturen. P hat keine Rechte am texturierten Modell. Sonst bleibts wie bei B).
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Speziell letzter Fall C) ist ziemlich kompliziert. Im Grunde könnte man SGR auch als Firma ansehen und festlegen, dass alle eigenen Rechte verfallen und allein SGR die Urheberrechte hat. Allerdings erscheint mir das doch ziemlich drastisch. Schließlich steckt viel Arbeit in eigenen Modellen und ich sehe keinen Grund, warum man mit seinem eigenen Modell nicht machen darf, was man will.
Falls ihr aber andere Vorschläge zur Klärung der Rechte habt, immer her damit :-)
Was nicht passt, wird passend gemacht,
Wo ein Bug ist, werden Fallen aufgestellt,
Und was nicht geht, bekommt Beine...
Wo ein Bug ist, werden Fallen aufgestellt,
Und was nicht geht, bekommt Beine...
2
On 12 Oct 2011 at 00:29:24 CEST
-
Gesetzliche Bestimmungen Urheberrechte:
Egal was Atanamo hier schreibt, aber das Gesetzt sagt ganz eindeutig dass das Urheberrecht immer beim Erfinder des Werkes liegt.
SGR selbst ist so gesehen nur Atanamo selbst,... da er uns ja nicht mehr Rechte zukommen lässt.
Defakto ist und bleibt auch das Urheberrecht der Modelle weiterhin beim Modellierer und nicht bei SGR.
Das heißt dass SGR (alias Atanamo) das Modell nur mit ausdrücklicher Genemigung zur Verwendung benutzen darf.
Urheberrechte können nicht weiter gegeben werden, selbst wenn es der Erfinder wünschen würde,... es ist nicht erlaubt!
Egal was Atanamo hier schreibt, aber das Gesetzt sagt ganz eindeutig dass das Urheberrecht immer beim Erfinder des Werkes liegt.
SGR selbst ist so gesehen nur Atanamo selbst,... da er uns ja nicht mehr Rechte zukommen lässt.
Defakto ist und bleibt auch das Urheberrecht der Modelle weiterhin beim Modellierer und nicht bei SGR.
Das heißt dass SGR (alias Atanamo) das Modell nur mit ausdrücklicher Genemigung zur Verwendung benutzen darf.
Urheberrechte können nicht weiter gegeben werden, selbst wenn es der Erfinder wünschen würde,... es ist nicht erlaubt!
3
On 12 Oct 2011 at 20:06:52 CEST
-
Und ähm, wo behaupte ich das Gegenteil?
Mal abgesehen davon, dass SGR nicht alias Atanamo ist...
Sagen wir einfach, die Bilder stehen unter der GPL, dann sind alle glücklich. Aber ich hab die Regelungen hier ja so entworfen, weil du die Bilder nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stellen wolltest, sondern nur SGR. Wenn du das nicht wolltest, würdest du ja keine anfertigen und hier posten...
Mal abgesehen davon, dass SGR nicht alias Atanamo ist...
Sagen wir einfach, die Bilder stehen unter der GPL, dann sind alle glücklich. Aber ich hab die Regelungen hier ja so entworfen, weil du die Bilder nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stellen wolltest, sondern nur SGR. Wenn du das nicht wolltest, würdest du ja keine anfertigen und hier posten...
Was nicht passt, wird passend gemacht,
Wo ein Bug ist, werden Fallen aufgestellt,
Und was nicht geht, bekommt Beine...
Wo ein Bug ist, werden Fallen aufgestellt,
Und was nicht geht, bekommt Beine...